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EUDR 2026: neuer Zeitplan für Holzdisplays

Klaus Faller |

EUDR-Update · Stand 17. September 2026

EUDR 2026: Der finale Zeitplan, und was er für Holzdisplays am POS wirklich bedeutet

17. September 2026

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) wurde ein zweites und letztes Mal verschoben. Für große und mittlere Unternehmen gilt der Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie natürliche Personen der 30. Juni 2027. Ein weiterer Aufschub ist nicht zu erwarten, die EU-Kommission hat das im Mai 2026 bestätigt. Für den Handel mit Holzprodukten am Point of Sale ist damit klar, woran man ist. Wir ordnen den Stand ein und sagen, was für Ihre Planung zählt.

Der aktuelle Stand: die zweite Verschiebung ist final

Grundlage ist die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 vom 19. Dezember 2025, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 23. Dezember 2025 und drei Tage später in Kraft getreten. Sie verschiebt den Anwendungsbeginn und bringt gezielte Erleichterungen entlang der Lieferkette. Der maßgebliche Entwaldungs-Stichtag (31. Dezember 2020) bleibt unverändert, verschoben wurde nur der Beginn der Pflichten, nicht deren Inhalt.

„Verschiebung des Anwendungsstarts für Unternehmen auf den 30. Dezember 2026" Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Meldung vom 05.12.2025

Der neue Zeitplan im Überblick

30. Dezember 2026 – große und mittlere Unternehmen
30. Juni 2027 – Kleinst- und Kleinunternehmen sowie natürliche Personen
Wichtig für Holz: Für Holz und Holzerzeugnisse, die bisher unter die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen, gilt der 30. Dezember 2026 unabhängig von der Unternehmensgröße – auch für kleine Betriebe. Die spätere Frist Mitte 2027 greift hier nicht.

Was sich mit der Reform vereinfacht

Die Sorgfaltserklärung (DDS) muss künftig nur der Erstinverkehrbringer abgeben. Nachgelagerte Betreiber und Händler halten in der Regel nur die Referenznummer vor und geben keine eigene Erklärung ab.
Die Länder-Risikoeinstufung (Benchmarking) bleibt bei den Stufen gering, normal und hoch. Die zunächst diskutierte „Zero-Risk"-Kategorie wurde im Trilog gestrichen und ist nicht Teil des finalen Textes.
Zum zentralen EUDR-Informationssystem wurde im Juli 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565 veröffentlicht; parallel wurden die aktualisierten Leitlinien übersetzt.

Für die eigene Recherche gilt: maßgeblich ist ausschließlich der geänderte Verordnungstext. Die zuständige deutsche Behörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), formuliert das eindeutig – man solle „immer den überarbeiteten Verordnungstext" zugrunde legen.

Was das für Ihre POS-Planung 2026 bedeutet

Planungssicherheit: Für den überwiegenden Teil des Jahres 2026 ändert sich an Bestell- und Aktionsplanung nichts, die Pflichten greifen zum Jahresende.
Rollenklärung zuerst: Ihr Pflichtenumfang hängt von Ihrer Position in der Lieferkette ab. Als Händler halten Sie in der Regel nur die Referenznummer des Erstinverkehrbringers vor.
Lieferfähigkeit: Wir richten unsere Sorgfaltsdokumentation auf den 30. Dezember 2026 aus, damit Ihre Displaylieferungen ohne Unterbrechung weiterlaufen.

Unsere Holzdisplays: worauf es ankommt

Massivholz und Holzwerkstoffe aus europäischer Forstwirtschaft
Robuste Machart – mehrfach auf- und umbaubar für wechselnde Aktionen
Konstruktion und Fertigung im eigenen Betrieb in Gütenbach (Schwarzwald)

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Häufige Fragen zur EUDR 2026

Ab wann gilt die EUDR?

Ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie natürliche Personen. Für Holzprodukte aus dem früheren EUTR-Bereich gilt der 30. Dezember 2026 für alle Unternehmensgrößen.

Wurde die EUDR noch einmal verschoben?

Ja, ein zweites und finales Mal durch die Verordnung (EU) 2025/2650. Die EU-Kommission hat im Mai 2026 bestätigt, dass kein weiterer Aufschub erfolgt.

Kommt die „Zero-Risk"-Kategorie?

Nein. Sie wurde in den Trilogverhandlungen gestrichen. Die Länder-Einstufung bleibt bei den Stufen gering, normal und hoch.

Muss ich als Händler oder Verarbeiter eine Sorgfaltserklärung abgeben?

In der Regel nicht. Seit der Reform gilt das First-Touch-Prinzip: Die Sorgfaltserklärung gibt nur der Erstinverkehrbringer ab. Wer Holz bereits auf dem EU-Markt einkauft und weiterverkauft oder daraus ein neues Produkt fertigt (zum Beispiel ein Display), gilt als nachgelagerter Marktteilnehmer und muss keine eigene Erklärung abgeben, sondern nur die Referenznummer des Lieferanten einholen und vorhalten. Quelle: BLE, Geltungsbereich der EUDR.

Sind Holzdisplays von der EUDR erfasst?

Ja, als Holzerzeugnis. Die konkrete Betroffenheit ergibt sich aus dem HS-Code (Zolltarifnummer) in Anhang I der Verordnung.

Planen Sie Ihre POS-Displays für 2026?

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Aktionen und Nachschub frühzeitig festzulegen. Sehen Sie sich unser Sortiment an oder fragen Sie Ihr Projekt direkt an.

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Quellen

BMLEH – Durchbruch bei der EUDR: Einigung und Verschiebung (05.12.2025): bmleh.de
Europäische Kommission, Access2Markets – Verzögerung bis Dezember 2026, Verordnung (EU) 2025/2650: trade.ec.europa.eu
BLE – Entwaldungsfreie Produkte, Aktuelles: ble.de
BLE – Geltungsbereich der EUDR (Marktteilnehmer, nachgelagerte Marktteilnehmer, Händler): ble.de
CMS – EU verschiebt die EUDR erneut (Einordnung Verordnung (EU) 2025/2650): cms.law