EUDR 2026: Der finale Zeitplan, und was er für Holzdisplays am POS wirklich bedeutet
17. September 2026
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR, Verordnung (EU) 2023/1115) wurde ein zweites und letztes Mal verschoben. Für große und mittlere Unternehmen gilt der Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie natürliche Personen der 30. Juni 2027. Ein weiterer Aufschub ist nicht zu erwarten, die EU-Kommission hat das im Mai 2026 bestätigt. Für den Handel mit Holzprodukten am Point of Sale ist damit klar, woran man ist. Wir ordnen den Stand ein und sagen, was für Ihre Planung zählt.
Der aktuelle Stand: die zweite Verschiebung ist final
Grundlage ist die Änderungsverordnung (EU) 2025/2650 vom 19. Dezember 2025, veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 23. Dezember 2025 und drei Tage später in Kraft getreten. Sie verschiebt den Anwendungsbeginn und bringt gezielte Erleichterungen entlang der Lieferkette. Der maßgebliche Entwaldungs-Stichtag (31. Dezember 2020) bleibt unverändert, verschoben wurde nur der Beginn der Pflichten, nicht deren Inhalt.
Der neue Zeitplan im Überblick
Was sich mit der Reform vereinfacht
Für die eigene Recherche gilt: maßgeblich ist ausschließlich der geänderte Verordnungstext. Die zuständige deutsche Behörde, die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), formuliert das eindeutig – man solle „immer den überarbeiteten Verordnungstext" zugrunde legen.
Was das für Ihre POS-Planung 2026 bedeutet
Unsere Holzdisplays: worauf es ankommt
Zu unseren Bodendisplays und Warendisplays
Häufige Fragen zur EUDR 2026
Ab wann gilt die EUDR?
Ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie natürliche Personen. Für Holzprodukte aus dem früheren EUTR-Bereich gilt der 30. Dezember 2026 für alle Unternehmensgrößen.
Wurde die EUDR noch einmal verschoben?
Ja, ein zweites und finales Mal durch die Verordnung (EU) 2025/2650. Die EU-Kommission hat im Mai 2026 bestätigt, dass kein weiterer Aufschub erfolgt.
Kommt die „Zero-Risk"-Kategorie?
Nein. Sie wurde in den Trilogverhandlungen gestrichen. Die Länder-Einstufung bleibt bei den Stufen gering, normal und hoch.
Muss ich als Händler oder Verarbeiter eine Sorgfaltserklärung abgeben?
In der Regel nicht. Seit der Reform gilt das First-Touch-Prinzip: Die Sorgfaltserklärung gibt nur der Erstinverkehrbringer ab. Wer Holz bereits auf dem EU-Markt einkauft und weiterverkauft oder daraus ein neues Produkt fertigt (zum Beispiel ein Display), gilt als nachgelagerter Marktteilnehmer und muss keine eigene Erklärung abgeben, sondern nur die Referenznummer des Lieferanten einholen und vorhalten. Quelle: BLE, Geltungsbereich der EUDR.
Sind Holzdisplays von der EUDR erfasst?
Ja, als Holzerzeugnis. Die konkrete Betroffenheit ergibt sich aus dem HS-Code (Zolltarifnummer) in Anhang I der Verordnung.
Planen Sie Ihre POS-Displays für 2026?
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Aktionen und Nachschub frühzeitig festzulegen. Sehen Sie sich unser Sortiment an oder fragen Sie Ihr Projekt direkt an.
Quellen